Psychische Fehlbelastungen gefährden mittel- bis langfristig die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter:innen. Unternehmen sind in der Pflicht, Risikofaktoren der psychischen Belastung im Rahmen des Arbeitsschutzes mit auf dem Schirm zu haben (vgl. § 4 und § 5 ArbSchG). Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBpsych) eine Herausforderung für Verantwortliche aus dem Betrieb darstellt.
Wenn Sie eine GBpsych im Betrieb durchführen möchten, müssen Sie sich in diesem Rahmen auch mit der Frage beschäftigen, welcher methodischer Zugang der richtige Weg ist. Das Messinstrument muss zu den Merkmals- und Tätigkeitsbereichen Ihrer Beschäftigten passen (z.B. Fragebogen, Interviews). Darüber hinaus muss das Messinstrument verschiedene Testgütekriterien erfüllen (z.B. Objektivität, Reliabilität, Validität). Zugleich spielen Kosten-Nutzen-Überlegungen eine Rolle (z.B. Aufwand, Ökonomie).
Das Gute ist, dass es bereits eine Vielzahl von Messinstrumenten auf dem Markt gibt, mit denen die GBpsych durchgeführt werden kann. Nicht immer muss das Rad neu erfunden werden. Gerne möchten wir Sie in diesem Rahmen auf den GB-Psych Kompass hinweisen. In dem Portal finden Sie eine Vielzahl an Messinstrumenten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mitsamt einer inhaltlichen und methodischen Beurteilung durch fachkundige Expert:innen.
Nur dann, wenn die Methode zu Ihrer konkreten betrieblichen Situation sowie der Belegschaft passt und Sie die Ergebnisse angemessen interpretieren, können Sie die richtigen Maßnahmen aus der Beurteilung von psychischen Belastungen ableiten. Hier kommen wir ins Spiel – gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der betrieblichen Ausgangslage, der Auswahl von zielführenden Messmethoden, der Interpretation der Ergebnisse und der Ableitung sowie Umsetzung von Maßnahmen.
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