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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich gestalten

Wir optimieren Ihre BEM-Abläufe – nutzen Sie BEM als echte Chance für Ihr Unternehmen!

ASK Consulting ist Mitglied im BBGM (Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement)

Mit diesem Beitrag klären wir Sie umfassend über die Frage auf: Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und wann ist es durchzuführen?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmer:innen nach längerer Erkrankung zu fördern und zu erhalten.

Das Verfahren soll gesundheitlich angeschlagenen Beschäftigten im Betrieb helfen, den Wiedereinstieg auf ihren Arbeitsplatz zu schaffen. Damit ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein Instrument, mit dem eine langfristige Arbeitsunfähigkeit vermieden werden kann. Der/ die Arbeitgeber:in macht das Angebot. Die erkrankte Person darf freiwillig entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Von einem erfolgreichen BEM profitieren alle:

  • Betroffene Person: Die Beschäftigungsfähigkeit wird erhalten. Das ist psychologisch, sozial und finanziell wichtig.
  • Unternehmen: Die Arbeitskraft steht dem Unternehmen weiter zur Verfügung. Dadurch können lange Fehzeiten und hohe Kosten vermieden werden.

Wir wissen als Gesundheits- und Rehapsycholog:innen, dass die Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements eine großer Herausforderung für Unternehmen ist. Das Schöne ist: Die Beteiligungsquote am Betrieblichen Eingliederungsmanagement kann mit Hilfe einer durchdachten Strategie verbessert werden. Die Wirksamkeit des BEM kann zielgerichtet und systematisch überprüft werden (z.B. anhand der Beteiligungsquote und Erfolgskriterien wie der Rückkehr der betroffenen Person auf den Arbeitsplatz).

Viele Unternehmen schöpfen das Potenzial noch nicht voll aus. Wenn Sie den Wunsch haben, das Thema als Arbeitgeber:in, Führungskraft, BEM-Beauftragter, Betriebsarzt oder Betriebsrat richtig anzugehen, unterstützen wir Sie sehr gerne dabei. ASK Consulting ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Implementierung und Optimierung Ihres BEM-Angebots in Städten wie Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf.

Gesetzlicher Rahmen vom Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Mitarbeitende innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind (vgl. § 167 Prävention, SGB IX), sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Das BEM-Angebot richtet sich nach dem Leitsatz "Prävention vor Rehabilitation vor Rente".

Der Betrachtungszeitraum der Arbeitsunfähigkeitszeiten (AU) beträgt dabei immer 12 Monate. Das heißt, dass ein Betriebliches Eingliederungsmanagement bei einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von 42 Tagen greifen muss. Bei unterbrochenen Krankheitsphasen muss bei einer 5-Tage-Woche nach 30 AU-Tagen ein BEM-Angebot unterbreitet werden - unabhängig davon, ob eine AU-Bescheinigung vorgelegt wurde oder nicht. Es zählen alle krankheitsbedingten AU-Tage. Es spielt keine Rolle, ob die AU-Tage auf Grund einer oder mehrerer Krankheiten entstanden sind. Das heißt auch, dass Betriebe die Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten aktiv überwachen müssen. Mit Überschreitung der kritischen AU-Zeiten muss Betroffenen ein BEM-Angebot gemacht werden.

In bestimmten Situationen entfällt die Pflicht zur Durchführung eines BEM. Beispiele dafür sind:

  • Ablehnung des BEM-Angebots durch den Betroffenen (keine Beteiligung)
  • Nachweisliche Nutzlosigkeit des BEM-Angebots
  • Rechtskräftig beendetes Arbeitsverhältnis des Betroffenen
  • Bewilligte Alter- oder Erwerbsminderungsrente des Betroffenen

Zusammenfassend gilt: Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Betriebliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmer:innen zu unterstützen. Aber: Sehen Sie BEM nicht als gesetzliche Pflicht, sondern als Chance für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit! Ein erfolgreiches BEM wirkt auch dem Fachkräftemangel entgegen.

Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Das Ziel des BEM-Angebots ist es, gemeinsam mit der gesundheitlich angeschlagenen Person eine Lösung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu finden. Das BEM-Angebot folgt dabei einem Ablaufschema und bezieht in diesem Rahmen verschiedene Akteure mit ein.

Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Ein typischer Ablauf eines BEM-Verfahrens lässt sich in fünf Schritte unterteilen.

  1. Identifikation von BEM-Bedarf
  2. Einladung zum Verfahren
  3. Durchführung des BEM-Gesprächs (Ziel: aktuellen Zustand verstehen, Probleme identifizieren, Ziele und Maßnahmen festlegen)
  4. Umsetzung und Begleitung von vereinbarten Maßnahmen in einem festgelegten Zeitfenster
  5. Abschluss und Ausblick (Bewertung der Maßnahmen, Ist-Soll-Abgleich, ggf. Identifikation von weiteren Bedarfen)

Wenn die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Person wiederhergestellt wurde, ist das BEM-Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Andernfalls muss überlegt werden, welche weiteren Maßnahmen im Anschluss sinnvoll sind.

Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Das Ziel des BEM-Angebots ist es, gemeinsam mit der gesundheitlich angeschlagenen Person eine Lösung zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu finden. Das BEM-Angebot folgt dabei einem Ablaufschema und bezieht in diesem Rahmen verschiedene Akteure mit ein.

Beteiligte am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Die Mitwirkungsbereitschaft der Person ist entscheidend dafür, ob überhaupt ein BEM-Verfahren stattfindet. Ist diese gegeben, muss der/ die Arbeitgeber:in und die betroffene Person in jedem Fall am Verfahren teilnehmen. In Abhängigkeit von dem konkreten Fall und der Unternehmensgröße können weitere Personenkreise einbezogen werden. Daher können am BEM-Verfahren folgende Akteure mitwirken:

  1. Die betroffene Person steht im Mittelpunkt des BEM und ist die zentrale Person im BEM. Die Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Arbeitsfähigkeit steht im Fokus.
  2. Der bzw. die Arbeitgeber:in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des BEM und die Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen.
  3. Der bzw. die BEM-Beauftragte kümmert sich um die Koordination und Umsetzung des Verfahrens. Die entsprechende Stelle ist das Bindeglied zwischen der betroffenen Person und Arbeitgeber:in und sorgt für eine reibungslose Kommunikation.
  4. Der Betriebsrat hat im BEM ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen der betroffenen Person gegenüber dem bzw. der Arbeitgeber:in.
  5. Die Schwerbehindertenvertretung ist mit einzubeziehen, wenn die betroffene Person eine bescheinigte Behinderung (körperlich oder psychisch) hat.
  6. Darüber hinaus können andere Experten wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zur Unterstützung der betroffenen Person und die Identifikation spezieller Lösungen einbezogen werden.
  7. Auf Wunsch kann die betroffene Person eine Vertrauensperson benennen (§ 167 SGB IX Teilhabestärkungsgesetz).
  8. Je nach Bedarf können Berater:innen von Rehabilitationsträgern mit eingebunden werden (z.B. Reha-Fachberatung durch die Deutsche Rentenversicherung).

Ein erfolgreiches BEM braucht in der Regel verschiedene Perspektiven. Je mehr Beteiligte, desto herausfordernder ist die Abstimmung und Kommunikation. Kommt es zu Unklarheiten und Missverständnissen im Verfahren, verläuft das BEM im Sande und verfehlt sein Ziel. Es ist deswegen wichtig, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der betrieblichen Parteien frühzeitig zu klären. Wir kennen die Komplexität und unterstützen Sie dabei, klare Strukturen für Ihr BEM zu schaffen.

Akzeptanz des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Das Verfahren kann nur mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden. Ohne Akzeptanz gibt es keine Inanspruchnahme. Studien zeigen, dass die Quote der Inanspruchnahme von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehört die Größe des Unternehmens, der Branche, der Art der Erkrankungen und der Unternehmenskultur. Sie fragen sich vielleicht: Wie lässt sich die Teilnahmequote am BEM-Verfahren verbessern? Hierzu können verschiedene Punkte beachtet werden:

  • Formale Einbindung des Angebots (z.B. in der Betriebsvereinbarung)
  • Schärfung des Bewusstseins für das Thema Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bei der Belegschaft
  • Mitteilung klarer Informationen über das Angebot und dessen Ziel (z.B. in der Einladung zum Verfahren)
  • Offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen
  • Betonung der Vertraulichkeit des Verfahrens
  • Schaffung eines geschützten Rahmens für das Verfahren
  • Einbezug der richtigen Personenkreise mit klaren Verantwortlichkeiten

Ein gelungenes BEM-Angebot ist ganzheitlich ausgerichtet. Es ist besser, eine konsequente BEM-Strategie zu entwickeln, als an einzelnen Stellschrauben zu drehen. Ein standardisiertes Vorgehen ist langfristig kostensparend, ökonomisch und effektiv. Wir helfen Ihnen, ein geregeltes BEM zu implementieren. Um Bedarfe und Ziele zu definieren, bieten wir in diesem Rahmen unseren Workshop "BEM-Checkup" in Standorten wie Aachen, Köln, Bonn oder Düsseldorf an. Kommen Sie auf uns zu!

Ihre Ansprechpartner

PROF. DR. PHIL. VIKTORIA ARLING

Prof. Dr. phil. ViKtoria Arling

Geschäftsführerin ASK Consulting 

„Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft nachhaltig dabei, die Arbeitsfähigkeit von erkrankten Mitarbeiter:innen zu sichern.“

DR. PHIL. VENETA SLAVCHOVA

Dr. Phil. Veneta Slavchova

GESCHÄFTSFÜHRERin ASK CONSULTING

„Mit dem BEM werden die Weichen zum aktiven Management von erkrankten Arbeitnehmer:innen gestellt. Stellen Sie mit uns sicher, dass die Weichen nicht in eine Sackgasse führen.“

DR. PHIL. JENS KNISPEL

Dr. phil. Jens Knispel 

GESCHÄFTSFÜHRER ASK CONSULTING

„Als Rehabilitationspsycholog:innen wissen wir, dass die Rückkehr erkrankter Mitarbeiter:innen an den Arbeitsplatz kein Selbstläufer ist. Wir coachen Sie, diesen Prozess effektiv und wirksam zu gestalten.“

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